So, jetzt wird es aber Zeit, dass ich mich wieder einmal zu Wort melde. Wade, Wahlkampf und Wahlen haben mich so beschäftigt, dass ich noch nicht einmal mehr dazu gekommen bin, hier auf dem Blog eines der Themen aufzugreifen, die sozusagen auf der Straße liegen und mir tagtäglich ins Auge springen. Eines davon ist ein Bericht auf t-online.de, der überschrieben war: „Das darf in die Garage – und das nicht.“ Typisch deutsch, habe ich mir gedacht und bin bei der Lektüre bestätigt worden. Gleich der erste Absatz macht das deutlich: „Im Grunde ist es recht einfach: In der Garage darf das Auto abgestellt werden – und sonst nichts. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Garage angemietet haben oder besitzen. Streng genommen muss das geparkte Auto sogar fahrtüchtig und angemeldet sein. Beispielsweise einen abgemeldeten Oldtimer einzulagern, ist in der Regel nicht gestattet.“ Wer schon einmal eine Garage in Holland, Frankreich oder Polen von innen gesehen hat, kommt vermutlich aus dem Lachen nicht mehr heraus. Gar nicht mehr zum Lachen sind allerdings die Bußgelder, die offenbar gang und gäbe sind: „Wird gegen eine der Nutzungsregeln von Kfz-Garagen verstoßen, können Kommunen dem Garagennutzer oder -besitzer ein Bußgeld aufbrummen. 500 Euro gelten als eine durchaus gängige Strafsumme.“ Und das tatsächlich kontrolliert wird, scheint gar nicht so selten vorzukommen. Was soll ich sagen? Uns Deutschen, für die ja bekanntlich Ordnung das halbe Leben ist, muss es verdammt gut gehen, wenn wir keine anderen Sorgen haben. Und es kommt einem Ernst Ludwig Kirchner in den Sinn, dem der der Satz zugeschrieben wird: „Es gehört ein wenig kleinlicher Geist dazu, immer Ordnung zu halten.“