Opas Relativitätstheorie

Wer freut sich nicht über Komplimente? Neulich abends sagte eine Dame zu mir: “Sie sehen aber jung für einen Opa aus.” Ihre Mutmaßung, das mache sicher die gute Pflege meiner Frau aus, habe ich gerne bestätigt. Gleichzeitig fiel mir eine Begebenheit ein, die sich vor nicht allzu langer Zeit ereignet hat. Da war ich mit meiner Frau und meinen beiden Töchtern gemeinsam bei einer Geburtstagsparty. Als ich dort mit meiner Jüngsten das Tanzbein schwang, lästerte einer der Freunde meiner Ältesten: “Was ist das denn für ein alter Sack?” Als meine Tochter ihm entgegnete: “Das sind doch mein Vater und meine Schwester”, fiel ihm die Kinnlade herunter, gefolgt von den Bemerkung: “Hast du aber einen jungen Papa.” Was soll ich sagen? Alles ist relativ und hat, je nach Blickwinkel, zwei Seiten. Meine Relativitätstheorie: Ein Haar in der Suppe ist relativ viel, ein Haar auf dem Kopf ist relativ wenig.

Frau Schröder und Kinderrechte

Frau Schröder macht es einem wirklich nicht einfach. Frau Schröder, gemeint ist die Bundesfamilienministerin, hat jetzt mitgeteilt, dass Deutschland das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat. Danach können sich Kinder wegen der Verletzung ihrer Rechte bei den Vereinten Nationen beschweren. Frau Schröder sagt, damit nehme Deutschland “weltweit eine Vorreiterrolle bei der Stärkung der Kinderrechte ein”. Also nicht ganz. Um bei der Wahrheit zu bleiben, waren vor Deutschland Thailand und Gabun noch etwas schneller. Aber immerhin. Voraussetzung für eine Beschwerde beim zuständigen UN-Ausschuss in Genf ist, dass die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Da kann man nur hoffen, dass die Kinder in der Zwischenzeit nicht volljährig geworden sind, wenn sie es überhaupt schaffen, durch den Instanzenweg zu kommen. Aber gut, an sich ist es ja nicht schlecht, dass sich Kinder gegen fehlenden Schutz vor Gewalt und Misshandlungen, fehlende Bildungsmöglichkeiten, Diskriminierung oder Unterversorgung wehren können. Doch was soll ich sagen? Irgendwie kann ich mir das Ganze nicht so recht vorstellen, insbesondere wie die Kleinen ihre Rechte überhaupt geltend machen sollen. Aber vielleicht setzt darauf ja auch Frau Schröder. Ansonsten könnte sie plötzlich selber am Pranger stehen. Die (fehlenden) Kitaplätze, auf die nach dem Kinderförderungsgesetz ab dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch besteht, lassen grüßen.