Frau Schröder macht es einem wirklich nicht einfach. Frau Schröder, gemeint ist die Bundesfamilienministerin, hat jetzt mitgeteilt, dass Deutschland das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat. Danach können sich Kinder wegen der Verletzung ihrer Rechte bei den Vereinten Nationen beschweren. Frau Schröder sagt, damit nehme Deutschland “weltweit eine Vorreiterrolle bei der Stärkung der Kinderrechte ein”. Also nicht ganz. Um bei der Wahrheit zu bleiben, waren vor Deutschland Thailand und Gabun noch etwas schneller. Aber immerhin. Voraussetzung für eine Beschwerde beim zuständigen UN-Ausschuss in Genf ist, dass die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Da kann man nur hoffen, dass die Kinder in der Zwischenzeit nicht volljährig geworden sind, wenn sie es überhaupt schaffen, durch den Instanzenweg zu kommen. Aber gut, an sich ist es ja nicht schlecht, dass sich Kinder gegen fehlenden Schutz vor Gewalt und Misshandlungen, fehlende Bildungsmöglichkeiten, Diskriminierung oder Unterversorgung wehren können. Doch was soll ich sagen? Irgendwie kann ich mir das Ganze nicht so recht vorstellen, insbesondere wie die Kleinen ihre Rechte überhaupt geltend machen sollen. Aber vielleicht setzt darauf ja auch Frau Schröder. Ansonsten könnte sie plötzlich selber am Pranger stehen. Die (fehlenden) Kitaplätze, auf die nach dem Kinderförderungsgesetz ab dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch besteht, lassen grüßen.
Pingback: Ja zum Kinderbeauftragten! | Opas Blog