Aprilscherz bald unter Strafe?

Der Aprilscherz, also der Brauch, seine Zeitgenossen am 1. April mit erfundenen oder verfälschten Geschichten hereinzulegen und „in den April zu schicken“, soll nach dem Willen der AfD (Alternative für Deutschland) bald als Ordnungswidrigkeit, in besonders schweren Fällen sogar als Straftat geahndet werden. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der nach einer für die Partei erfolgreichen Bundestagswahl sofort ins Parlament eingebracht werden soll und Opas Blog vorliegt. Als Begründung führt die AfD den „beachtlichen volkswirtschaftlichen Schaden“ an, der im Zusammenhang mit Aprilscherzen angerichtet werde. „Schon alleine die Zeit, die dafür aufgewendet wird, sich die Scherze auszudenken, hält die Bürger von der Arbeit ab und vermindert die Prodktivität“, heißt es in den Erläuterungen. Darüber hinaus widerspreche der Aprilscherz auch dem Zeitgeist, da es zutiefst „undeutsch“ sei, seine Familienangehörigen, Freunde oder Arbeistkollegen derart in die Irre zu führen. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit sind Geldbußen in einer Höhe zwischen 9 und 999 Euro vorgesehen, im Falle einer Straftat sogar Haftstrafen von bis zu 99 Jahren. Ein namhafter AfD-Funktionär, der seinen Namen aber nicht lesen will, sagte: „Dieses Aprilunwesen ist zum Kotzen. Kein anständiger Deutscher darf sich auf dieses kulturlose Niveau herabbegeben. Das Deutschtum muss vor solchen Auswüchsen geschützt werden.“ Was soll ich sagen? Angesichts dieses brisanten Recherche-Fundes ist es sicher nachzuvollziehen, dass Opas Blog heute auf einen Aprilscherz verzichtet.

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