Rund 24 Millionen Katholiken gibt es in Deutschland. Auch Oma und Opa sind beide katholisch. Allerdings ärgern wir uns gerade schwarz, und zwar wegen unserer Kirche. Der Unmut trifft aber die evangelische Kirche ebenso. Der Grund für unseren Ärger ist dabei nicht einmal die Kirchensteuer, wegen der die Kirchenaustritte gerade ein neues Allzeithoch erreicht haben. Aktueller Auslöser für diese Kirchenflucht ist das neue Verfahren zum Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge, das ab Januar 2015 angewendet wird. Aber wie gesagt, dass sich beide Kirchen, die 2013 mit über zehn Milliarden Euro Rekordeinnahmen verbuchen konnten, auch noch bei den Kapitalerträgen schadlos halten wollen, bringt uns nicht einmal auf die Palme. Vielmehr ist es der Umstand, dass sich beide großen Kirchen ihr Personal und alles, was dazu gehört, auch noch vom Staat bezahlen lassen. Sie haben das nicht gewusst? Und doch ist es so: Mit Ausnahme von Hamburg und Bremen zahlen die Bundesländer aus ihren Haushalten einen Großteil der Gehälter der obersten kirchlichen Würdenträger. Das trifft für Erzbischöfe, Bischöfe, Weihbischöfe oder Domvikare zu – nicht aber für einfache Priester, die von den Bistümern selbst bezahlt werden. Die Gehälter der Bischöfe orientieren sich an den Besoldungsstufen der deutschen Spitzenbeamten. So bekommt ein Bischof in der Regel mindestens Besoldungsstufe B6 (Grundgehalt knapp 9.000 Euro), bei einem Erzbischof kann es bis auf B10 (Grundgehalt rund 12.500 Euro) steigen. Hinzu kommen Dienstwagen mit Fahrer und Dienstwohnung. Im vergangenen Jahr flossen so fast 500 Millionen Euro an die katholische und evangelische Kirche. Seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 ergibt das mittlerweile eine Summe von über 15 Milliarden Euro. Begründet wird das damit, dass die Kirchen vor 200 Jahren zahlreiche Güter, Klöster und Ländereien im Zuge der Säkularisierung an den Staat verloren haben. Was soll ich sagen? Abgesehen einmal von der Frage, ob dies auch heute noch einen solchen Geldtransfer rechtfertigen kann, ist ein (Finanz-)Gebaren wie das des ehemaligen Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst Grund genug, über dieses Finanzierungssystem ernsthaft nachzudenken. Derweil muss sich Opa von Oma dauernd die blöde Frage anhören: „Warum bist du eigentlich nicht Erzbischof geworden?“
Es kommt ja noch dicker:
Die angebliche Säkularisierung von 1803 hat nie stattgefunden. Den Bistümern gehörten die sogenannten Reichslehen gar nicht – sie waren nur die Besitzer, aber nicht die Eigentümer. Im Reichsdeputationshauptschluss wurde ganz klar festgelegt, dass die amtierenden Bischöfe bis zu ihrem Lebensende entschädigt werden (sie stünden ja sonst auf der Straße) und das war es dann.
Schon in der Weimarer Verfassung wurde gefordert, diese Zahlungen einzustellen (Artikel 138 (1)). Und dieser Artikel ist heute Teil von Artikel 140 GG.
Besonders pikant ist, dass auch die ev. Kirche auf 1803 verweist, obwohl sie überhaupt gar keine Reichslehen besaß.
Die Finanzierung der beiden Kirchen durch den Staat kostet jährlich 19,3 Mrd. Euro + weitere 45 Mrd. Euro für Caritas und Diakonie, da die Kirchen sich nur zu 1,8% an ‘ihren’ Wohlfahrtsverbänden beteiligen.
Manche Dinge sind wirklich schwer zu verstehen.