Kaum wartet man elf Jahre …

Es war und ist noch ein Dilemma: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Erwachsene dürfen das nicht. Das Kind fährt auf dem Gehweg, der Erwachsene begleitet mit dem Rad auf der Straße. Das erschwert die Kommunikation und den Sichtkontakt zum Kind – und damit die Aufsicht über das Kind. Doch das soll künftig anders werden. Nach einer vom Bundeskabinett verabschiedeten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll künftig Folgendes gelten: Eine Aufsichtsperson (mindestens 17 Jahre alt) darf Rad fahrende Kinder bis zum Alter von acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen. Was soll ich sagen? Es wird aber auch endlich Zeit, dass dieser unhaltbare Zustand beendet wird. Denn es ist elf Jahre her, dass ein bayerisches Gericht eine Mutter wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht über ihr Kind dazu verurteilt hat, einen Blechschaden an einem Auto zu begleichen. Dabei hatte die Mutter – ganz im Sinne der StVO – ihre sechsjährige Tochter auf einem Gehweg radeln lassen, während sie selbst auf der Straße gefahren war. Dann kam die Tochter mit dem Rad auf die Straße ab und stieß mit einem Auto zusammen. Die Mutter konnte das nicht verhindern, weil sie zu weit weg war. Das Gericht urteilte, dass die Mutter entweder mit auf dem Gehweg hätte fahren müssen oder ihr Kind mit auf die Straße nehmen sollen. Sie hätte danach also gegen die Verkehrsregeln verstoßen müssen. Aber so was soll es ja künftig nicht mehr. Kaum wartet man elf Jahre und schon …

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