Kindergeräusche erhitzen immer wieder die Gemüter. Dabei haben Gerichte wie das Oberverwaltungsgericht in Münster beispielsweise festgestellt: “Wer Kinderlärm als lästig empfindet, … hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern.” Was soll ich sagen? Man kann es auch anders ausdrücken: Kinder stören nicht, Erwachsene sind gestört! Schönes Wortspiel.