Wer regelmäßig im Supermarkt einkauft, kennt das Bild: Man steht an der Kasse und vor oder hinter einem nimmt jemand einen kräftigen Schluck aus einer Flasche, die er kurz zuvor aus dem Regal oder einem Kühlschrank genommen hat. Wahlweise kann es auch ein Eis sein, das ausgepackt und vertilgt wird. Es mag ja sein, dass man es in diesen heißen Tagen kaum abwarten kann, etwas Kaltes zu sich zu nehmen. Aber dass man das schon vor dem Bezahlen tut, ist zumindest grenzwertig und gehört sich einfach nicht. Strafrechtlich, so meinen Anwälte, sei die Sache jedoch unbedenklich, da es am Vorsatz zur Sachbeschädigung oder zum Diebstahl fehlt. Aber wie dem auch sei: Wenn man dies als Erwachsener tut oder seinen Kindern durchgehen lässt, ist das kein gutes Vorbild. Was soll ich sagen? Ein gutes Beispiel ist es übrigens auch nicht, wenn vorzugsweise Senioren am Obststand völlig ungeniert ein paar Trauben, Pflaumen, Kirsche oder was auch immer „probieren“. Mehr noch: Hierbei handelt es sich tatsächlich um Diebstahl, da es erkennbar am Willen fehlt, das verzehrte Obst später an der Kasse auch zu bezahlen.
Wenn ich aus einer Flasche Apfelschorle schon im Laden einen tiefen Zug nehme und die Flasche dann an der Kasse normal bezahle, stört das niemanden. Das gilt auch für eine Packung mit Würstchen. Sofern ich die Ware komplett bezahle, geht es keinen was an, wo ich die Artikel konsumiere.
Nein, es gehört sich ganz und gar nicht, schon vor dem Bezahlen die Ware halb zu verzehren. Da gebe ich Dir unumwunden Recht, und ich finde es nur bei sehr kleinen Kindern und einer sehr langen Schlänge an der Kasse verständlich, wenn Eltern vorzeitig einen Keks aus einer Packung nehmen.
Viel schlimmer finde ich aber die Zeitgenossen, die Packungen anbrechen, ein paar Geschirrreinigertabs, einen Müsliriegel oder ein Päckchen Backpulver herausnehmen und die angebrochene Packung liegen lassen. Auch dieser Ameisen-Diebstahl kommt immer wieder vor. Was haben diese Leute nur für eine – oder eben keine – Kinderstube?