Kinderehen gehen gar nicht

Opa hat zwar Jura studiert, ist aber angesichts der aktuellen Diskussion über ein Verbot der Trauung von Minderjährigen doch ein wenig verblüfft. Jedenfalls war mir nicht bewusst, dass auch in Deutschland Kinder nach der geltenden Rechtslage heiraten können. So ist nach deutschem Recht eine Eheschließung schon ab dem 16. Lebensjahr möglich, sofern der Partner oder die Partnerin bereits volljährig ist und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Sind beide Partner noch minderjährig, aber älter als 14 Jahre, obliegt die Zustimmung zur Eheschließung den Gerichten. Eine Eheschließung mit einem Partner oder einer Partnerin, deren Alter unter 14 Jahren liegt, ist gänzlich verboten. Was soll ich sagen? Also, Opa ist sicher der Letzte, der den Menschen vorschreiben will, wie sie glücklich werden sollen. Aber Zwangsehen von Minderjährigen sind nach meiner Überzeugung ebenso inakzeptabel wie Eheschließungen von Kindern. Ein 15-jähriges Mädchen gehört in eine Schule und nicht ins Ehebett eines Erwachsenen. Das hat weder mit dem Islam noch mit einer anderen Religionsgemeinschaft etwas zu tun, sondern allein mit reinem Menschenverstand.