Paritätisches Ehemodell

Es ist kaum zu glauben, aber wahr: Am Anfang der Ehe von Oma und Opa war es noch so, dass Oma zu einer Erwerbstätigkeit nur berechtigt war, “soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. So stand es jedenfalls in § 1356 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Vorschrift galt bis 1977 und wurde erst durch das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni1976 geändert. Seitdem spricht man vom „paritätischen Ehemodell“, das sich in der Neufassung des § 1356 BGB so liest: „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen. […] Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein.“ Was für Oma und Opa schon immer selbstverständlich war, mussten sich viele Frauen erst hart erkämpfen. Und auch heute ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Deutschland noch nicht überall befriedigend durch- bzw. umgesetzt. Von manchen Zuständen in anderen Ländern dieser Welt will ich erst gar nicht reden. Insofern hat der Weltfrauentag, der ja gestern begangen wurde, durchaus noch seine Berechtigung. Was soll ich sagen? Der schon 1958 verstorbene amerikanische Ingenieur und Erfinder Charles F. Kettering hat es einmal so formuliert: „In einer Fünftelsekunde kannst du eine Botschaft rund um die Welt senden. Aber es kann Jahre dauern, bis sie von der Außenseite eines Menschenschädels nach innen dringt.“

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